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Rückforderung und Kostenersatz von Sozialhilfeleistungen (SGB XII) - Wann und in welchem Umfang ist Sozialhilfe zu erstatten?
Dozent
Jürgen Maximini
Dozent im Studiengebiet „Recht der sozialen Sicherung“, Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, MayenInhalte
- Rücknahme von Verwaltungsakten und Erstattungsansprüchen gegenüber den leistungsberechtigten Personen
- Kostenersatz bei rechtmäßiger Hilfegewährung (Erbenhaftung und sozialwidriges Verhalten)
- Kostenersatz bei unrechtmäßiger Hilfegewährung (Verursacher- und Vertreterhaftung)
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V.
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