Zurück
zur Rubrik
Stellvertretende Leitung des Arbeitskreises Beteiligungsmanagement des Deutschen Städtetags
Neben der Vermittlung der entsprechenden kommunalrechtlichen Grundlagen sowie einem Überblick über die Entscheidungskriterien für die eine oder andere Rechtsform werden die Grundlagen und Schwerpunkte einer aktiven Beteiligungsverwaltung angesprochen. Darüber hinaus werden praktische Tipps für die tägliche Arbeit im Beteiligungsmanagement gegeben.
Grundlagen des Beteiligungsmanagements
Dozentin
Dipl.-Betriebswirtin Barbara Stahl-Polziehn
Leiterin der Beteiligungsverwaltung Landeshauptstadt Stuttgart, Stellvertretende Leitung des Arbeitskreises Beteiligungsmanagement des Deutschen Städtetags
Inhalte
Viele Gemeinden und Landkreise haben Aufgaben in öffentliche und private Rechtsformen ausgelagert. Durch die Auslagerung in private Rechtsformen werden wichtige Entscheidungen dann von den Gesellschaftsorganen getroffen, in denen die Kommunalinteressen durch die entsandten Vertreter in den Grenzen des Gesellschaftsrechts nur noch mittelbar wahrgenommen werden können. Wegen der weiter bestehenden Aufgabenverantwortung haben aber die beteiligten Kommunen die Unternehmensziele selbst festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen. Deshalb hat die sogenannte Beteiligungsverwaltung oder das Beteiligungsmanagement der Kommune die für die Festlegung und Kontrolle von Finanz- und Leistungszielen notwendigen Gesellschaftsinformationen zu beschaffen, auszuwerten und die kommunalen Vertreter in den Gesellschaftsorganen durch entsprechende Beschlussvorschläge zu unterstützen und anzuleiten. Dazu haben die Kommunen ihre Gesellschafterrechte auszuschöpfen.Neben der Vermittlung der entsprechenden kommunalrechtlichen Grundlagen sowie einem Überblick über die Entscheidungskriterien für die eine oder andere Rechtsform werden die Grundlagen und Schwerpunkte einer aktiven Beteiligungsverwaltung angesprochen. Darüber hinaus werden praktische Tipps für die tägliche Arbeit im Beteiligungsmanagement gegeben.
- Wirtschaftliche Tätigkeit und deren kommunalrechtliche Beschränkungen
- Mögliche Rechtsformen einer Ausgliederung und deren Besonderheiten
- Aufgaben der einzelnen Organe der Gesellschaften: esellschafterversammlung, Geschäftsführung, Aufsichtsrat
- Entscheidungskompetenzen des Gemeinderats/Kreistags
- Organisation, Aufgaben und Instrumente des Beteiligungsmanagements, insb. Prüfung bzw. Durchsicht von: Jahresabschlüssen, Siitzungsunterlagen/Beschlussvorlagen, Wirtschaftsplänen
- Beteiligungsbericht
- Betätigungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
- Aktuelles Thema: Nachhaltigkeits-Berichtserfordernisse (CSRD)
Zielgruppe
Bürgermeister:innen, Gemeinderät:innen, Führungskräfte, Mitarbeitende von Kämmereien, Beteiligungsverwaltungen und Rechnungsprüfungsämter.Ziele
Ziel des Seminars ist die Behandlung des kommunalrechtlichen Unternehmensrechts und der maßgebenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften sowie die Ausgestaltung der wichtigsten Steuerungsinstrumente.Hinweise
Zur Vertiefung bieten wir das Seminar "Praxisfälle aus dem Beteiligungsmanagement", 2024-57520S am 26.09.2024 an.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
Impressum & Datenschutzhinweise