Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Ausländer-, Asylangelegenheiten

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Aufenthalt aus humanitären Gründen

Produktnummer
2024-54233S
Termin
19. März 202409:00 bis 16:30 Uhr
Gebühren
268,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozent
Professor Wolfgang Armbruster
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen a.D.,
Honorarprofessor an der Hochschule der Polizei BW,
Lehrbeauftragter an der Universität Tübingen und verschiedenen Hochschulen

Inhalte

  • Die humanitären Aufenthaltsrechte nach § 25 Abs. 1 – 3 AufenthG im Zusammenhang mit stattgebenden Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und ihre Rechtsfolgen
  • Die Aufnahme aus dem Ausland nach § 22 AufenthG
  • Kontingentflüchtlinge und Resettlementflüchtlinge nach § 23 AufenthG
  • Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG i.V.m. der Massenzustromrichtlinie
  • Humanitäre Aufenthaltstitel und Nebenbestimmungen (§ 12a AufenthG)
  • Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen nach § 25a AufenthG
  • Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration nach § 25b AufenthG
  • Das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG
  • Aufenthaltsgewährung wegen Unmöglichkeit der Ausreise nach § 25b AufenthG
  • Aufenthaltsgewährung in Härtefällen nach § 23a AufenthG
  • Fragen der Teilnehmer:innen

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter:innen der Ausländerbehörden und Regierungspräsidien, die bereits in der Ausländerverwaltung tätig sind und über eine gewisse berufliche Erfahrung verfügen. Ebenfalls ansprechen wollen wir alle Teilnehmer:innen der Einführungsseminare.

Ziele

Den Seminarteilnehmer:innen wird auf der Grundlage der Rechtsprechung ein vertiefender Einblick zum Thema humanitäre Aufenthaltsrechte nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des AufenthG gegeben.

Seminartermin vorüber

Keine Anmeldung mehr möglich.

Ort

VWA Bildungshaus Stuttgart
Wolframstr. 32
70191 Stuttgart

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Kontakt

Information

Konzeption und Beratung

Sarah Frankenhauser-Hösl
0711 21041-29
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