Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Ausländer-, Asylangelegenheiten

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Einreise und Aufenthalt von Unionsbürger:innen und Drittstaatsangehörigen im Unionsrecht und im nationalen Recht

Produktnummer
2024-54228S
Termin
19. Juni 202409:00 bis 16:30 Uhr
Gebühren
268,00 € (inkl. Seminarunterlagen)
Dozent
Michael Funke-Kaiser
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, a.D.
Mitautor im Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz und -Herausgeber des Gemeinschaftskommentars zum Asylgesetzes

Inhalte

Das Recht der Einreise und des Aufenthalts von Unionsbürger:innen sowie ihren (auch drittstaatsangehörigen) Familienangehörigen wird seit je her im Wesentlichen unmittelbar durch das Unionsrechts ausgestaltet, wobei nur geringe nationale Spielräume verblieben sind. Aber auch das Einreise- und Aufenthaltsrecht der Drittstaatsangehörigen wird mittlerweile maßgeblich durch Unionsrecht vorbestimmt, weshalb das nationale Recht zu großen Teilen aus umgesetztem Unionsrecht besteht oder Unionsrecht sogar unmittelbar gilt. Folge hiervon ist, dass auch die ausländerrechtliche Praxis praktisch angewandtes Unionsrecht darstellt. Die hier relevanten Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sowie des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) sind nicht leicht zu überblicken und auch in ihrer Tragweite nicht immer zuverlässig einzuschätzen.

Im Seminar wird das unionsrechtliche Einreise- und Aufenthaltsrecht (ohne Asyl- und Flüchtlingsrecht, den Schengen-Besitzstand sowie die Assoziierungsabkommen) für Unionsbürger und Drittstaatsangehörige anhand der maßgeblichen Rechtsvorschriften der Europäischen Union systematisch dargestellt und erläutert. Dabei werden auch die Freizügigkeit auf Grund von Abkommen der EU mit Drittstaaten sowie die Rechte von Familienangehörigen thematisiert.

Einen Schwerpunkt bildet die eingehende Darstellung der Unionsbürger-Richtlinie und ihrer innerstaatlichen Umsetzung im Freizügigkeitsgesetz/ EU. Darüber hinaus sollen die wesentlichen unionsrechtlichen Rechtsakte, die Drittstaatsangehörige betreffen (wie die Familiennachzugsrichtlinie, Daueraufenthaltsrichtlinie) vertieft werden.

Im Seminar können auch praktische Fragen der Teilnehmer:innen im Erfahrungsaustausch besprochen werden.
Grundkenntnisse des nationalen Aufenthaltsrechts werden vorausgesetzt.

> Einreise- und Aufenthaltsrecht der Unionsbürger:innen und ihrer Familienangehörigen nach Europäischem Unionsrecht, insbesondere:
  • Allgemeine Freizügigkeit der Unionsbürger:innen
  • Freizügigkeit der Arbeitnehmer:innen
  • Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit
  • Richtlinie 2004/38/EG
> Einreise- und Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, insbesondere:
  • Richtlinie 2003/86/EG (Familienzusammenführung)
  • Richtlinie 2003/109/EG (Daueraufenthalt)
  • Richtlinie 2008/115/EG (Rückführung)
  • EWR-Abkommen

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter:innen der Ausländerbehörden und der Regierungspräsidien, die bereits in der Ausländerverwaltung tätig sind und über berufliche Erfahrung verfügen.

Ziele

Im Seminar wird das unionsrechtliche Einreise- und Aufenthaltsrecht (ohne Asyl- und Flüchtlingsrecht, den Schengen-Besitzstand sowie die Assoziierungsabkommen)
für Unionsbürger:innen und Drittstaatsangehörige anhand der maßgeblichen Rechtsvorschriften der Europäischen Union systematisch dargestellt und erläutert.

Hinweise

Sie benötigen die einschlägigen Gesetzestexte, wie z. B.
  • Vertrag von Lissabon (EU-Vertrag, AEU-Vertrag)
  • FreizügG/EU
  • AufenthG, AufenthV
Sie können bis zu zwei Wochen vor dem Seminar individuelle Fragestellungen aus Ihrer Praxis an die VWA-Hauptgeschäftsstelle, Frau Lisa Zwick, E-Mail: L.Zwick@w-vwa.de senden. Diese werden dann ggf. Gegenstand der Erörterung im Seminar sein.

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VWA Bildungshaus Stuttgart
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70191 Stuttgart

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