Zurück
zur Rubrik
Können Sie daher die Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 EU-DSGVO nachweisen? Verfügen Sie über ein Verarbeitungsverzeichnis Ihrer Geschäftsprozesse gem. Art. 30 EU-DSGVO? Können Sie eine Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO toolgestützt durchführen? Und können Sie Ihre Verwaltung bei diesen und vielen weiteren Kernprozessen als Datenschutzbeauftragter anleiten und unterstützen?
In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen das nötige Rüstzeug.
Der / die behördliche Datenschutzbeauftragte - Aufgaben und Funktion
Dozent
Dipl.-Ingenieur (FH) Norbert Apprich
Datenschutz und Informationssicherheit, Landeshauptstadt Stuttgart Inhalte
Die EU-DSGVO hat erhebliche Umwälzungen im Datenschutzrecht mit sich gebracht. Unter anderem sind ab Mai 2018 ausnahmslos alle öffentlichen Stellen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, Art. 37. Abs. 1a) EU-DSGVO. Die Größe der öffentlichen Stelle, die Anzahl der Mitarbeiter/innen oder die Sensibilität der zu verarbeitenden Daten spielt dabei absolut keine Rolle. Die oder der Datenschutzbeauftragte muss qualifiziert sein, über die erforderliche Fachkunde verfügen und diese durch Fortbildungen aufrechterhalten.Können Sie daher die Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 EU-DSGVO nachweisen? Verfügen Sie über ein Verarbeitungsverzeichnis Ihrer Geschäftsprozesse gem. Art. 30 EU-DSGVO? Können Sie eine Folgenabschätzung nach Art. 35 EU-DSGVO toolgestützt durchführen? Und können Sie Ihre Verwaltung bei diesen und vielen weiteren Kernprozessen als Datenschutzbeauftragter anleiten und unterstützen?
In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen das nötige Rüstzeug.
- Rechtliche Grundlagen (EU-DSGVO und LDSG)
- Fachliche Voraussetzungen bzw. Ausschlussgründe, um Datenschutzbeauftragter zu werden
- Benennung
- Richtige Ansiedlung in der öffentlichen Stelle
- Aufgaben, Pflichten und Funktionen
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Grundbegriffe des Datenschutzes in Deutschland/der EU-DSGVO
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Informationssicherheitsmanagement
- Auftragsverarbeitung
- Standard-Datenschutzmodell (SDM)
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Priorisierung: Was ist zu tun in den ersten Tagen als Datenschutzbeauftragter
Zielgruppe
Behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. künftige DatenschutzbeauftragteZiele
Sie lernen die die einschlägigen Rechtsnormen kennen und anwenden.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
Impressum & Datenschutzhinweise