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Veranstaltungstechnik, Aufsicht führende Person oder Hausmeister?
- Können Betreiberpflichten auch an Hausmeister oder Veranstalter übertragen
werden?
Sie erhalten eine Übersicht über die Betreiberverantwortung anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem bekommen Sie einen Einblick wie dies konkret für die jeweilige Versammlungsstätte aussieht.
HYBRID-SEMINAR: Betreiberverantwortung und Delegation – Was heißt das in Ihrer Versammlungsstätte? Was müssen Sie beachten?
Dozentin
Dipl.-Finanzwirtin (FH) Kerstin Klode
selbständige Unternehmensberaterin, Fachbuchautorin, BerlinInhalte
- Betreiberpflichten aus dem Baurecht (MVStättVO)
- Betreiberpflichten aus dem Arbeitsschutz und den Unfallverhütungsvorschriften
- Delegationspflichten an verantwortliche Personen
Veranstaltungstechnik, Aufsicht führende Person oder Hausmeister?
- Können Betreiberpflichten auch an Hausmeister oder Veranstalter übertragen
werden?
- Wie könnte eine geeignete Organisation aussehen?
- Wie sollte das Vermietungsgeschäft organisiert werden?
- Welcher Organisationseinheit soll das Personal zugeordnet werden?
- Wie werden Fremdfirmen und Dienstleister eingebunden? Welche Pflichten können Ihnen übertragen werden?
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte der öffentlichen Verwaltungen aus den Bereichen Schule, Kultur, Sport, Hauptamt, Organisation, Interne Dienste, Liegenschaftsamt, Facility und GebäudemanagementZiele
Sie erhalten eine Übersicht über die Betreiberverantwortung anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem bekommen Sie einen Einblick wie dies konkret für die jeweilige Versammlungsstätte aussieht.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
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