Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie

 

Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: Prämiengutschein und Weiterbildungssparen. Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500,- € können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000,- € (40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Kombinieren lässt sich der Prämiengutschein mit dem Weiterbildungssparen. Hier wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.

 

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Ministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

 

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