Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Die Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich insbesondere aus dem Landesdatenschutzgesetz.
Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehören insbesondere:

  • Unterstützung und Beratung der Geschäftsführung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des LDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz bei der Württembergischen VWA
  • Beteiligung und Beratung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen/Projekten der IuK- Techniken und automatisierter Verfahren hinsichtlich des Themas „Datenschutz“
  • Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VWA
  • Führung des Verfahrensverzeichnisses nach § 11 LDSG
  • Prüfung des Ergebnisses der Untersuchung und dessen Begründung nach § 12 LDSG (Vorabkontrolle)
  • Ansprechpartner für alle Seiten (Geschäftsführung, Betriebsrat, Mitarbeiter, Kunden, Dritte)