Aktuelles

Berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur „Case Manager/in (DGCC)“

Die Württembergische VWA bietet ab März 2012 den sechsten berufsbegleitenden Kontaktstudiengang Case Management (DGCC-zertifiziert) in Stuttgart an. Er richtet sich an Mitarbeiter/innen in Jobcenter, Sozial- und Jugendämter, in Pflegestützpunkten, Pflegeeinrichtungen, im Gesundheitswesen und bei freien Trägern. Der Studiengang umfasst 212 Unterrichtseinheiten, die in acht Wochenendmodulen vom 23. März 2012 bis 22. Februar 2013 – zuzüglich Supervision und Arbeitsgruppen  – ca. einmal pro Monat durchgeführt werden. Die arbeitsfeldspezifischen Vertiefungen des Kontaktstudiengangs liegen bei den Themen Altenpflege, Gesundheitswesen, Behindertenhilfe und Beschäftigungsförderung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat „Case Manager/in (DGCC)“.

Case Management soll Fachkräfte dazu befähigen, in einer hochdifferenzierten Hilfelandschaft Menschen mit komplexen Problemlagen dabei zu unterstützen, die passenden Angebote zu finden und in Anspruch zu nehmen. Aufgabe ist es, ein zielgerichtetes System von individueller und institutioneller Zusammenarbeit zu organisieren, zu kontrollieren und auszuwerten. Das Handlungskonzept Case Management findet sich in verschiedenen Bereichen der Sozialgesetzgebung wieder.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Programmbroschüre (Veranstaltungsnummer 2012-63198S).

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Barbara Brodt-Geiger
Brodt-GeigerB@w-vwa.de
Tel. 0711 21041-61

Alla Schramm
SchrammA@w-vwa.de
Tel. 0711 21041-27

 


Zur (unterstützenden) Finanzierung eines VWA-Studiengangs, -Lehrgangs oder  -Seminars bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

 

  • Aufstiegsfortbildungsföderungsgesetz (AFGB) - Meister-BAföG
    für Teilnehmer/innen an den berufsbegleitenden Fachstudiengängen mit IHK-Prüfung.
     

  • Begabtenförderung berufliche Bildung
    für junge Fachkräfte (< 25 Jahre) mit sehr gutem Abschluss in einem dualen Ausbildungsberuf und weniger als drei Jahren Berufspraxis.
     

  • Bildungsprämie
    für Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600,- € (51.200,- € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
     

  • ESF-Fachkursförderung
    30 bzw. 50 Prozent Zuschuss bei bestimmten VWA-Kontaktstudiengängen und -Seminaren für Beschäftigte in Unternehmen, Unternehmer/innen, Freibreufler/innen, Existenzgründer/innen, usw..
     

  • Förderung durch den Arbeitgeber
    für alle Weiterbildungsaktivitäten über die klassische "dienstliche Weiterbildung" hinaus.
     

  • Steuerliche Möglichkeiten
    für alle Weiterbildungsaktivitäten, deren Kosten nicht anderweitig (Förderung, Arbeitgeber) erstattet werden.


    Ein Übersichtsblatt zu allen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.